Das Die Rechte und Pflichten der Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt. (§ 8a NDSG)
- wirkt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin, führen Vorabkontrollen von Verfahren durch,
- unterrichtet Bedienstete über spezifische Datenschutzerfordernisse,
- bearbeit Eingaben Betroffener (diese können sich unmittelbar an den Beauftragten wenden),
- ist in seiner Funktion weisungsfrei und dürfen keiner Interessenkollision ausgesetzt sein
Der Datenschutzbeauftragte der Schule wurde 2018 bestellt.